Bewerbung beim Landespreis
Titel der Einreichung
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Borken und Coesfeld sowie der Emergy Führungs- und Servicegesellschaft GmbH bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende
Kategorie
Umwelt, Planung & Infrastruktur
Name der Kommune/des Verbandes
Stadt Borken
Fachbereich/Abteilung
Stabsstelle 02 „Steuerungsunterstützung und Fördermittelmanagement“
Ansprechpartner
Stephan Ohlmeier
E-Mail-Adresse
stephan.ohlmeier@borken.de
Telefonnummer
02861939438
Kurzbeschreibung
Um die kommunale Wärmewende erfolgreich zu gestalten und auf diese Weise einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, haben sich die Kreisstädte Borken und Coesfeld im Jahr 2023 dazu entschlossen, miteinander zu kooperieren und in diesen Prozess die Emergy Führungs- und Servicegesellschaft mbH (Velen) als 100-prozentige Tochter beider Städte einzubinden. Entsprechende Beschlüsse wurden von den Stadträten beider Kommunen einstimmig gefasst. In einem ersten Schritt wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung geschlossen. Die kommunale Wärmeplanung wurde ab dem 01. Januar 2024 – sprich zu einem Zeitpunkt, als in Nordrhein-Westfalen noch keine Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Planung bestand – mit Unterstützung der Greenventory GmbH (Freiburg im Breisgau) erstellt und Ende 2024 fertiggestellt. Im ersten Quartal 2025 haben die Stadträte beider Kommunen die kommunale Wärmeplanung einstimmig verabschiedet. Zudem wurde der Erstellungsprozess von der Landesagentur „NRW.Energy4Climate“ als Pilotprojekt und Vorbild für andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen begleitet. Auch nach Abschluss des kommunalen Wärmeplanungsprozesses arbeiten die Städte Borken und Coesfeld sowie die Emergy weiterhin – ohne formelle Vereinbarung – bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende interkommunal zusammen. Unter anderem findet ein regelmäßiger Austausch über den Umsetzungsstand von Wärmeplanungsprojekten statt und wurde eine interkommunale Machbarkeitsstudie zur Nutzung tiefengeothermischer Wärmeversorgungspotenziale in Auftrag gegeben. Gemeinsam wollen die beiden Städte die kommunale Wärmewende erfolgreich gestalten und sich bietende Synergien nutzen.
Ziel
Die Städte Borken und Coesfeld begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung des Bundes und des Landes, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Auf lokaler Ebene wollen sie dieses Ziel im engen Schulterschluss mit allen Verbrauchenden im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich möglichst früher erreichen und damit ihren Beitrag zum Schutz unseres Klimas und unserer natürlichen Lebensgrundlage leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten beide Städte seit dem Jahr 2023 bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende interkommunal zusammen. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur auf die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, sondern auf die Gestaltung der kommunalen Wärmewende an sich und die Umsetzung von konkreten Wärmeplanungsprojekten bezieht. Die Städte Borken und Coesfeld weisen in ihrer Struktur zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Von der interkommunalen Zusammenarbeit versprechen sie sich insbesondere eine Verbesserung der Effizienz und Effektivität bei der Planung und Umsetzung von Wärmeplanungsprojekten auf lokaler Ebene, einen Wissensaustausch, Kostenvorteile und eine noch stärkere Zusammenarbeit auf lokaler Ebene. Überdies soll die Emergy als 100-prozentige Tochter beider Städte gestärkt werden.
Anlass
Die Städte Borken und Coesfeld setzen sich seit Jahren in vielfältiger Weise für den Klimaschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage ein. Auslöser für die interkommunale Zusammenarbeit bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende war letztendlich, dass beide Kreisstädte seit Jahren bei der Entwicklung nachhaltiger Energieversorgungskonzepte vertrauensvoll zusammenarbeiten. Exemplarisch dafür steht die Gründung der Emergy im Jahr 2018. Aufgrund dessen und der zahlreichen Gemeinsamkeiten beider Kommunen sind die Städte Borken und Coesfeld davon überzeugt, von einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende nur profitieren zu können (vgl. Ausführungen zum Punkt „Ziel“). Die einstimmige Unterstützung der Stadträte beider Kommunen hat der Zusammenarbeit weiteren Rückenwind gegeben.
Kurzprofil
• Stadt Borken (Kreis Borken, Regierungsbezirk Münster; 43.035 Einwohnende (IT.NRW, 31.12.2024), 153,24 km² Fläche (IT.NRW) • Stadt Coesfeld (Kreis Coesfeld, Regierungsbezirk Münster; 38.237 Einwohnende (IT.NRW, 31.12.2024), 141,36 km² Fläche (IT.NRW) • Emergy Führungs- und Servicegesellschaft mbH (Stadt Velen, Kreis Borken, Regierungsbezirk Münster), https://www.emergy.de/
Gewinn der Kooperation
Wie bereits erläutert worden ist, versprechen sich die Städte Borken und Coesfeld von der interkommunalen Zusammenarbeit, die kommunale Wärmewende noch effizienter und effektiver gestalten sowie auf diese Weise einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. Dass die mit der Zusammenarbeit verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden können und realistisch sind, hat sich im Rahmen der bisherigen interkommunalen Zusammenarbeit insbesondere bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gezeigt. Durch die Zusammenarbeit konnten etwa Doppelarbeiten vermieden, Arbeitsaufträge untereinander verteilt sowie personelle und finanzielle Ressourcen eingespart werden. Überdies haben zahlreiche Unternehmen Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Städten Borken und Coesfeld gezeigt und dementsprechend wirtschaftliche Angebote abgegeben. Auf operativer Ebene wird die Zusammenarbeit von Mitarbeitenden beider Kommunen ganz unterschiedlicher Fachrichtungen koordiniert und getragen – von der Klimaschutzmanagerin über den Energieexperten und Stadtplanenden bis hin zum Fördermittelexperten. Die Mitarbeitenden ergänzen sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig. In der Folge können qualitativere Arbeitsergebnisse erzielt, Verfahrensabläufe beschleunigt, Ressourcen eingespart und mehrdimensionale Sichtweisen berücksichtigt werden.
Grad der Innovation
Mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber die Kommunen in unserem Bundesland dazu verpflichtet, in den nächsten Jahren eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ausdrücklich sieht das Gesetz die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit vor. Wesentlich früher, nämlich im Jahr 2023, haben sich die Städte Borken und Coesfeld dazu entschlossen, bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende interkommunal zusammenarbeiten und in einem ersten Schritt eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Den Beteiligten ist nicht bekannt, dass es zu diesem Zeitpunkt vergleichbare interkommunale Kooperationsprojekte in Nordrhein-Westfalen gab. Ganz bewusst wurden diese daher auch von der Landesagentur „NRW.Energy4Climate“ als Pilotprojekt und Vorbild für andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt und begleitet. Beide Städte sind gerne bereit, ihre positiven Erfahrungen an andere Kommunen weiterzugeben und erhalten regelmäßig Anfragen von interessierten Städten und Gemeinden, primär aus Nordrhein-Westfalen. Überdies arbeiten sie auch nach Abschluss des kommunalen Wärmeplanungsprozesses weiterhin eng interkommunal zusammen (vgl. Ausführungen unter „Kurzbeschreibung“). Gemeinsam wollen sie die kommunale Wärmewende erfolgreich gestalten und sich bietende Synergien nutzen. Gegenwärtig sind ihnen keine vergleichbaren interkommunale Kooperationsprojekte in Nordrhein-Westfalen bekannt.
Zukunftsfähigkeit/ Nachhaltigkeit
Die Städte Borken und Coesfeld haben sich ganz bewusst dazu entschlossen, nicht nur bei der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung interkommunal zusammenarbeiten zu wollen. Vielmehr wird eine langfristige und möglichst pragmatische Zusammenarbeit angestrebt, um die Wärmewende auf lokaler Ebene erfolgreich zu gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde jedoch aus formellen Gründen (Reglung der Kostentragung, Ausschreibung, Rechnungsprüfung, Vergabe von Leistungen etc.) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Seit dem Abschluss des Wärmeplanungsprozesses arbeiten beide Städte unter Bezug auf die Kurzbeschreibung auch ohne formelle Vereinbarung weiterhin eng zusammen. Unter anderem findet ein regelmäßiger Austausch über den Umsetzungsstand von Wärmeplanungsprojekten statt und wurde eine interkommunale Machbarkeitsstudie zur Nutzung tiefengeothermischer Wärmeversorgungspotenziale in Auftrag gegeben. Sofern im weiteren Prozess konkrete gemeinsame Projekte umgesetzt werden sollen, würden bei Bedarf einzelfallbezogene interkommunale Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Überdies haben beide Städte inklusive der zuständigen politischen Gremien ein hohes Interesse an einer dauerhaften bzw. nachhaltigen interkommunalen Zusammenarbeit bei der Gestaltung der kommunalen Wärmewende. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Arbeit der Emergy als 100-prozentige Tochter beider Städte unmittelbar von der Wärmewende beeinflusst wird.
Dokumente
https://landespreis.interkommunales.nrw/wp-content/uploads/2025/12/2025-12-09-Anschreiben-HVB.pdf
Bestätigung
1
Eingegangen am
17.12.2025 00:00
Eingereicht am
17.12.2025 08:15