Bewerbung beim Landespreis



Titel der Einreichung
Aufgabenübertragung von 10 Unteren Denkmalbehörden an den Kreis Steinfurt

Kategorie
Kommunale Pflichtaufgaben & Innere Verwaltung

Name der Kommune/des Verbandes
Kreis Steinfurt

Fachbereich/Abteilung
Bauamt – Obere Denkmalbehörde - Projektkoordinatorin Aufgabenübertragung UDB

Ansprechpartner
Rabea Everwand

E-Mail-Adresse
rabea.everwand@kreis-steinfurt.de

Telefonnummer
02551-69-2636

Kurzbeschreibung
Zehn Kommunen im Kreis Steinfurt haben ihre Aufgaben als Untere Denkmalbehörde (UDB) im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Kreis übertragen. Dieses Modell ist landesweit einzigartig und stellt das erste interkommunale Kooperationsprojekt im Bereich Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen dar. Es gilt bereits als Best-Practice-Beispiel.

Ziel
Ziel der Kooperation ist es, Kommunen von Ihrer Aufgabe als Untere Denkmalbehörden fachlich nachhaltig zu entlasten und zugleich eine rechtssichere, hochwertige Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe zu gewährleisten. Der Kreis Steinfurt verfügt über spezialisiertes Fachpersonal und kann durch die Bündelung der Aufgaben sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Denkmalfachamt (LWL) eine effektive und einheitliche Betreuung der Denkmäler sicherstellen. Ein weiteres zentrales Ziel ist der konsequente Ausbau der Digitalisierung im Bereich der Denkmalpflege. Im Zuge der Neustrukturierung werden Denkmalakten systematisch aufgearbeitet und digitalisiert. Verfahrensabläufe – etwa Beteiligungen anderer Stellen – können dadurch beschleunigt und transparenter gestaltet werden. Gleichzeitig wird ein E-Government-Ansatz verfolgt, der die Verknüpfung mit Fachanwendungen wie der Denkmalliste.nrw oder dem Geoinformationssystem (GIS) ermöglicht.

Anlass
Mit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde von den Kommunen auf den Kreis zu übertragen. Gerade in kleineren, ländlich geprägten Kommunen wächst der Handlungsdruck erheblich. Herausforderungen sind insbesondere der Fachkräftemangel, geringe Stellenanteile für denkmalrechtliche Aufgaben, zeitliche Engpässe sowie der hohe Aufwand, fachlich und rechtlich stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Gleichzeitig sind mit der Gesetzesnovelle die fachlichen Anforderungen an die Unteren Denkmalbehörden weiter gestiegen, da statt der bisherigen Benehmensherstellung nun das Anhörungsverfahren bei Baudenkmälern gilt. Vor diesem Hintergrund wurde im Kreis Steinfurt frühzeitig das Potenzial einer interkommunalen Lösung erkannt und konsequent umgesetzt.

Kurzprofil
Der Kreis Steinfurt ist flächenmäßig der zweitgrößte Kreis in Nordrhein-Westfalen und umfasst 24 Kommunen. Nach einer ersten Interessenabfrage haben zehn Kommunen ihre Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde auf den Kreis übertragen. Seit Oktober 2024 nimmt der Kreis Steinfurt diese Aufgaben zentral wahr. Nach einer strukturierten und abgestimmten Einführungsphase bearbeitet die Kreis-UDB inzwischen vollumfänglich sämtliche denkmalrechtlichen Verfahren, darunter: • Unterschutzstellungen, • Auskünfte aus der Denkmalliste, • denkmalrechtliche Erlaubnisse, • Stellungnahmen, • ordnungsbehördliche Verfahren. Ergänzt wird dies durch die fachliche Beratung der Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten, sowie durch einen engen und kontinuierlichen Austausch mit allen beteiligten Behörden.

Gewinn der Kooperation
Die beteiligten Kommunen Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup und Westerkappeln profitieren in besonderem Maße von der Aufgabenbündelung. Durch den Einsatz eines kleinen, hochqualifizierten Fachteams, das sich ausschließlich der Denkmalpflege widmet, wird die Aufgabenerfüllung qualitativ deutlich verbessert. Gleichzeitig entstehen Synergieeffekte, insbesondere durch die zentrale Steuerung und Koordinierung aller Verfahren. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Denkmalfachamt (LWL). Durch gebündelte Antragsverfahren, Einzelfallbesprechungen sowie regelmäßige Jour-fixe-Termine können Abstimmungen schneller und effizienter erfolgen. Hierdurch erhalten Denkmaleigentümer eine schnellere qualifizierte Beratung und Entscheidung. Die Kooperation hat zudem die Digitalisierung im Denkmalbereich maßgeblich vorangebracht. Denkmalinformationen werden verwaltungsintern als elektronische Denkmalobjekte aufbereitet, aktualisiert und zunehmend systemübergreifend nutzbar gemacht. So werden Denkmäler inzwischen im Geoinformationssystem (GIS) dargestellt, was insbesondere in der Bauleitplanung und der Bauordnung eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt. Parallel werden Altakten digitalisiert und in laufende Verfahren integriert. Dies verbessert die fachliche Bewertung neuer Vorhaben und ermöglicht zugleich moderne, flexible Arbeitsformen.

Grad der Innovation
Das Projekt stellt das erste Modell der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen dar und hat bereits landesweit Aufmerksamkeit erlangt. Es wird als übertragbares Best-Practice-Modell wahrgenommen. Der Innovationsgrad liegt insbesondere in der Kombination aus struktureller Neuorganisation, Professionalisierung und Digitalisierung: Professionalisierung durch Bündelung Die Zentralisierung der UDB beim Kreis ermöglicht eine dauerhafte Sicherung fachlicher Standards, die von vielen kleinen und mittleren Kommunen allein nicht gewährleistet werden könnte. Digitalisierung In enger Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung treibt die Kreis-UDB die digitale Transformation im Denkmalbereich voran. Digitale Stellungnahmen, beschleunigte Abstimmungsprozesse sowie die Verknüpfung mit Fachsystemen wie Denkmalliste.nrw und GIS erhöhen Effizienz und Transparenz erheblich. Behördenübergreifende Zusammenarbeit Durch die organisatorische Nähe von Unterer Denkmalbehörde und Bauverwaltung beim Kreis können denkmalrelevante Bauvorhaben frühzeitig und auf kurzem Dienstweg abgestimmt werden.

Zukunftsfähigkeit/ Nachhaltigkeit
Obwohl die Aufgabenübertragung als Pilotprojekt gestartet ist, ist die interkommunale Zusammenarbeit langfristig angelegt. Nach einer sorgfältigen Vorbereitungs- und Einführungsphase hat sich die Kreis-UDB im Verwaltungsalltag etabliert. Regelmäßige Evaluationen und Abstimmungen mit den beteiligten Kommunen ermöglichen eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Bereits das erste gemeinsame Evaluationsgespräch hat eine hohe Zufriedenheit aller beteiligten Kommunen bestätigt. Das Modell hat sich bewährt und zeigt Wachstumspotenzial: Weitere Kommunen haben bereits Interesse an einer Teilnahme signalisiert. Darüber hinaus stößt das Projekt auch landesweit auf großes Interesse. Mehrere Kreise haben sich über die Umsetzung und Übertragbarkeit des Modells informiert. Damit leistet das Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der Denkmalpflege, zur Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit und zur Zukunftsfähigkeit öffentlicher Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.

Dokumente


Bestätigung
1

Eingegangen am
05.02.2026 00:00

Eingereicht am
05.02.2026 13:25