Bewerbung beim Landespreis



Titel der Einreichung
Interkommunaler Ethikbeirat Smart City der Städte Mönchengladbach und Krefeld

Kategorie
Informationsaustausch & Vernetzung

Name der Kommune/des Verbandes
Krefeld (einreichend für MG und Krefeld)

Fachbereich/Abteilung
Dezernat I/WDI (Wirtschaft, Digitalisierung, Internationales)

Ansprechpartner
Markus Lewitzki

E-Mail-Adresse
markus.lewitzki@krefeld.de

Telefonnummer
02151 86 1085

Kurzbeschreibung
Der Interkommunale Ethikbeirat Smart City ist ein 2022 initiiertes gemeinsames Gremium der Städte Mönchengladbach und Krefeld zur ethischen Begleitung datenorientierter Smart City-Projekte. Der Beirat wurde initiiert, um die digitale Transformation verantwortungsvoll zu gestalten, indem er vorgelegte Projekte in den Städten systematisch auf ethische Fragestellungen und Konfliktlinien prüft und Handlungsempfehlungen zur Wahrung von Transparenz und gesellschaftlicher Akzeptanz gibt. Seine Gründung sowie die Arbeit im Gremium unterstreichen die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit urbanen Daten und Erkenntnissen. Zugleich schafft das Gremium eine interkommunale Struktur, die eine nachhaltige Verankerung ethischer Leitprinzipien und ethisch fundierter Denkweisen in digitalen Stadtprozessen in den zwei größten linksniederrheinischen Städten ermöglicht. Der Ethikbeirat ist in den beiden Smart City-Strategien der Städte Krefeld und Mönchengladbach durch Ratsbeschluss verankert: https://www.krefeld-business.de/wp-content/uploads/2023/09/Smart-City-Strategie-fuer-Krefeld.pdf; https://www.moenchengladbach.de/de/smartcity/erste-projekte/interkommunaler-ethikbeirat-smart-city-der-staedte-moenchengladbach-und-krefeld

Ziel
Ziel des Interkommunalen Ethikbeirats ist die ethisch fundierte Begleitung datenbasierter und digitaler Projekte der Städte Mönchengladbach und Krefeld. Im Mittelpunkt stehen dabei die frühzeitige Erkennung von Risiken /Konfliktlinien sowie die Entwicklung nachvollziehbarer Entscheidungsgrundlagen zur Förderung von Transparenz und zur Sicherung gesellschaftlicher Akzeptanz, insbesondere durch: • Aufbau eines interdisziplinär besetzten, unabhängigen Beirats zur ethischen Bewertung von Smart-City-Projekten. • Entwicklung von ethischen Leitlinien und Abwägungsmaßstäben für die datengestützte Stadtentwicklung. • Stärkung von Transparenz, demokratischer Legitimation und Akzeptanz digitaler Vorhaben. • Schaffung und Veröffentlichung übertragbarer Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen für Verwaltungen und politische Entscheidungsträger*innen sowie andere Kommunen. • Bearbeitung konkreter Anwendungsfälle (z.B. Sicherheits- und Lärmthemen sowie Mobilitäts– und E-Ladestationen) inklusive erster ethischer Bewertungsebenen. • Realisierung öffentlicher Beteiligungsformate, um Verständnis und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erhöhen

Anlass
Mit der zunehmenden Nutzung datenbasierter und KI-gestützter Anwendungen wollten und wollen die Städte Mönchengladbach und Krefeld digitale Projekte von Beginn an verantwortungsvoll und transparent gestalten und sich dafür externe Expertise und unterschiedliche Perspektiven einholen. Der Interkommunale Ethikbeirat wurde als gemeinsame interkommunale und bewusst nur bedingt formalisierte Struktur geschaffen, um ethische Fragen frühzeitig und systematisch in kommunale Entscheidungsprozesse einzubinden und die begrenzten Ressourcen sowohl im Haupt- (also v.a. in den beiden Smart City-Einheiten der beteiligten Städte) als auch bei den ehrenamtlich tätigen Beiratsmitgliedern bestmöglich zu nutzen.

Kurzprofil
Der Interkommunale Ethikbeirat Smart Cities ist ein dauerhaft angelegtes, interkommunales Beratungsgremium, das ethische Fragestellungen systematisch in die digitale Projektpraxis zweier Großstädte integriert. Er berät fallbezogen reale Smart City-Anwendungen. Durch die regelmäßige gemeinsame Arbeit, die offen-kritische Diskussion zwischen den Beiratsmitgliedern und den Verwaltungsvertretern sowie begleitende Beteiligungsformate (wie öffentliche Beratungen, erstmalig im Sommer 2025) erarbeitet der Beirat Arbeitsweisen und Ergebnisse für eine verantwortungsvolle kommunale Digitalisierung – mit Wirkung über die Einzelkommune hinaus. Er prüft konkrete Anwendungsfälle – bisher unter anderem aus den Bereichen Sicherheit, Lärm, Mobilität und Ladeinfrastruktur – und entwickelt darauf aufbauend ethisch relevante Aspekte und Ideen, die die Kommunen besonders berücksichtigen sollten. Öffentliche Beteiligungsformate ergänzen die Arbeit des Beirats und stärken Transparenz sowie gesellschaftliche Akzeptanz digitaler Vorhaben. (Weitere Informationen: https://www.moenchengladbach.de/de/smartcity/erste-projekte/interkommunaler-ethikbeirat-smart-city-der-staedte-moenchengladbach-und-krefeld) Die Arbeit des Interkommunalen Ethikbeirats Smart City basiert auf einer gemeinsamen Arbeitsordnung der Städte Mönchengladbach und Krefeld, die seine Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen verbindlich regelt. Die Satzung kann und wird zudem im laufenden Prozess durch die Mitglieder bei Bedarf angepasst. Es handelt sich bewusst um kein formalisiertes Gremium der Stadträte, sondern um eine Beratungsgremium der operativ Smart City-tätigen der beiden Städte Krefeld und Mönchengladbach, die wiederum die Ergebnisse in die gesamtstädtische Projektarbeit einfließen lassen. Die Satzung ist beigefügt. Der Beirat setzt sich aus fachlich qualifizierten, ehrenamtlich tätigen und weisungsfreien Mitgliedern zusammen, die gemeinsam berufen werden und aus ihrer Mitte einen Vorsitz wählen. Ergänzend können sachkundige Personen zeitlich befristet hinzugezogen werden, um spezifische Fragestellungen vertieft zu beraten.

Gewinn der Kooperation
Der Ethikbeirat dient als gemeinsames, in den Smart City-Units der beteiligten Kommunen verankertes Projekt der Städte Mönchengladbach und Krefeld dazu, Ressourcen, Expertise und Verantwortung der beiden niederrheinischen Oberzentren zu bündeln – und damit auch dem historisch gewachsenen Eindruck einer primären Konkurrenz der beiden Standtorte bewusst zu begegnen und an einem positiven Bild einer starken und vernetzten Grenzregion Niederrhein zu arbeiten. Diese Kooperation ermöglicht eine kontinuierliche Abstimmung über Best Practices, standardisierte Verfahren zur ethischen Bewertung und einen synergistischen Aufbau datenethischer Kompetenzen in beiden Verwaltungen, ohne dass diese in Zeiten von Fachkräftemangel hierfür Fachpersonal aufbauen müssen (oder könnten). Die interkommunale Struktur wird aktiv gelebt durch gemeinsame Sitzungen, geteilte Geschäftsführung, Moderation sowie abwechselnde Ausrichtung der Sitzungsorte Mönchengladbach und Krefeld. Der Ethikbeirat ermöglicht es Verwaltungen, externes und verwaltungsfremdes Wissen strukturiert in ihre Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ohne dabei auf übermäßig formalisierte Verfahren zurückgreifen zu müssen. Gleichzeitig schafft er einen Raum für grundlegende (lokal- und digitalpolitische) Überlegungen sowie für ethische Fragestellungen, die über den unmittelbaren Verwaltungsalltag hinausreichen, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig an Bedeutung gewinnen werden. Als praxisnahes Steuerungsinstrument verankert der Beirat ethische Reflexion unmittelbar in Smart City- und KI-Projekten und macht sie zu einer festen Entscheidungsgrundlage. Eine frühzeitige ethische Bewertung trägt dazu bei, Risiken zu minimieren, indem potenzielle Konflikte, Verzögerungen und Fehlentscheidungen reduziert werden. Auf diese Weise steigt die Qualität politischer und administrativer Entscheidungen, da nachvollziehbare Empfehlungen sowohl Verwaltungs- als auch Ratsentscheidungen stärken. Der Ethikbeirat ist als zukunftsfähiges und übertragbares Modell angelegt, das ressourcenschonend organisiert ist, über eine klare Struktur verfügt und sich ohne großen Aufwand auf andere Kommunen übertragen lässt.

Grad der Innovation
Der Ethikbeirat nimmt in Nordrhein-Westfalen eine besondere Stellung ein, da er der erste dauerhaft angelegte und interkommunal von zwei Großstädten gemeinsam getragene Datenethik- beziehungsweise Ethikbeirat im Kontext kommunaler Smart City-Initiativen ist. Vergleichbare Beiräte bestehen bislang hiesiger Kenntnis nach nur innerhalb einzelner Kommunen. Seine Arbeitsweise entwickelt der Beirat mit einem ausgeprägten Reallabor-Charakter unmittelbar in der Praxis, indem ethische Bewertungsprozesse und entsprechende Vorlagen im laufenden Betrieb gemeinsam erarbeitet, reflektiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ethik wird dabei nicht nachgelagert diskutiert, sondern systematisch in laufende Entscheidungsprozesse eingebunden. Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats mit Expert*innen aus Wissenschaft, Bildung, Sozialarbeit, Jugendvertretung und migrationsbezogenen Organisationen erweitert die technisch orientierte Smart City-Debatte um gesellschaftliche und normative Perspektiven. Die meisten Mitglieder verfügen zudem über einen privaten und oder beruflichen Bezug zur Region Niederrhein. Auf diese Weise werden technisch geprägte Smart City-Projekte konsequent um gesellschaftliche Dimensionen ergänzt. Der Beirat ergänzt damit den Fokus der Frage, was technisch möglich ist, um die Frage, was lokal gesellschaftlich verantwortbar ist. Gleichzeitig handelt es sich um ein skalierbares Governance-Modell, das ohne hohen Ressourcen- oder Personalaufwand auf weitere Kommunen oder Regionen übertragen werden kann. Im Unterschied zu den anderen Kooperationsprojekten im Bereich der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit grenzt sich der Beirat dadurch ab, dass er nicht primär auf Effizienzsteigerung, Kostensenkung oder die gemeinsame Nutzung technischer Infrastruktur ausgerichtet ist. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf ethischer Reflexion, transdisziplinärer Zusammenarbeit und der Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz digitaler Vorhaben, wodurch normative, soziale und rechtliche Fragestellungen frühzeitig in die kommunale Entscheidungsfindung integriert werden.

Zukunftsfähigkeit/ Nachhaltigkeit
Die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Interkommunalen Ethikbeirats zeigen sich darin, dass er als dauerhaft tragfähige Struktur angelegt ist und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Beirat ist langfristig ausgerichtet und dabei nicht an einzelne Förderprojekte oder spezifische Technologien gebunden. Seine Bewertungslogiken sind technologieoffen konzipiert und anschlussfähig für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz, für urbane Datennutzung sowie für zukünftige digitale Entwicklungen. Gleichzeitig ermöglicht der Ethikbeirat einen nachhaltigen Kompetenzaufbau innerhalb der beteiligten Verwaltungen, indem datenethische Entscheidungskompetenz dauerhaft verankert wird, ohne dass zusätzlicher Personalaufbau erforderlich ist. Durch die interkommunale Bündelung von Expertise werden Doppelstrukturen vermieden und langfristig Ressourcen sowie Kosten eingespart. Die frühzeitige ethische Reflexion digitaler Vorhaben trägt zudem dazu bei, gesellschaftliche Widerstände zu reduzieren und die Akzeptanz politischer und administrativer Entscheidungen zu erhöhen, was ihre langfristige Tragfähigkeit stärkt. Schließlich wirkt die Übertragbarkeit des Modells als zentraler Verstetigungsfaktor, da sowohl die Struktur als auch die erzielten Ergebnisse auf andere Kommunen übertragbar sind und damit zur nachhaltigen Weiterentwicklung kommunaler Digitalisierung beitragen.

Dokumente
https://landespreis.interkommunales.nrw/wp-content/uploads/2026/02/Arbeitsordnung_des_interkommunalen_Ethikbeirates_Smart_City.pdf

Bestätigung
1

Eingegangen am
06.02.2026 00:00

Eingereicht am
06.02.2026 07:25